Aufhebung der Corona-Maßnahmen
Es gibt derzeit keine verpflichtenden Corona-Schutzmaßnahmen für touristischen Unterkünfte. Es sollte jedoch weiterhin auf einen Abstand von 1,50 Metern geachtet werden. Einrichtungen wie Plexiglas-Abtrennungen sollten Sie daher beibehalten.
Das Tragen einer Maske wird lediglich empfohlen:
- in Innenräumen und
- für alle Situationen, in denen ein Abstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann.
Informationen zur Einreise von Gästen aus anderen EU-Staaten sowie Drittländern finden Sie in den weiterführenden Links.