Geltende Maßnahmen für die Kreativen Ateliers
Dürfen Kreative Ateliers öffnen? Welche Maßnahmen gelten momentan vor Ort? Sie stellen sich eine dieser Fragen? Hier erhalten Sie ausführliche Informationen rund um die Kreativen Ateliers.
Was ist das „Corona-Barometer“?
Der Konzertierungsausschuss hat am 21. Januar 2022 das sogenannte „Corona-Barometer“ verabschiedet. Es wird bei öffentlichen Veranstaltungen und Aktivitäten im organisierten Rahmen ab dem 28. Januar 2022 bis voraussichtlich Ende Juni 2022 angewendet.
Das Barometer (siehe Downloadbereich) definiert drei Risikostufen: Gelb, Orange und Rot. Je nachdem in welcher Risikostufe wir uns befinden, gelten unterschiedliche Maßnahmen bei Veranstaltungen und Aktivitäten. So soll Kultur auch bei hohem Infektionsrisiko unter Einhaltung gewisser Maßnahmen möglich bleiben.
Der Konzertierungsausschuss legt fest, in welcher Stufe wir uns befinden und kann die im Barometer beschriebenen Richtlinien genauer definieren oder von diesen abweichen.
In welcher Stufe befinden wir uns zurzeit?
Seit dem 18. Februar 2022 befinden wir uns in Stufe Orange.
Welche Regeln gelten für Veranstaltungen in Stufe Orange?
Art der Veranstaltung: innen/statisch
Sitzendes Publikum, das still zuschaut (passiv) oder schreit, jubelt, singt (etwas aktiver). Z. B.: im Kino, im Theater, bei Sportwettkämpfen mit Sitzplätzen, bei Fortbildungen und Seminaren, bei Vorträgen und Lesungen …
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Das CST ist ab 50 Personen verpflichtend.
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Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist verpflichtend.
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Einhaltung der Norm von 900 ppm CO2 oder 40m³ Frischluftzufuhr oder gereinigte Luft. Bei Überschreitung muss ein Aktionsplan mit Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden. Bei einer Überschreitung von 1.500 ppm CO2 (entspricht 18 m³ Luftzufuhr) wird die Nutzung von Luftreinigungsgeräten empfohlen.
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Crowd-Management ist obligatorisch (z. B. durch ein Leitsystem).
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Werden Speisen oder Getränke angeboten, muss das HORECA-Protokoll eingehalten werden (CST).
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200 Teilnehmer sind erlaubt. Bei größeren Infrastrukturen ist eine Belegung von 80 % möglich. Wird die Einhaltung des Luftqualitätsstandards eingehalten (900ppm oder 40m³ Frischluft/gereinigte Luft), ist es möglich, von der Obergrenze abzuweichen.
Art der Veranstaltung: innen/dynamisch (Wieder erlaubt!)
Das Publikum kann sich frei im Raum bewegen und interagiert miteinander. Z. B. Konzerte mit Stehplätzen, Tanzveranstaltungen, Kongresse und Messen …
- Das CST ist ab 50 Personen verpflichtend.
- Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist verpflichtend für das Personal.
- Einhaltung der Norm von 900 ppm CO2 oder 40 m³ Frischluftzufuhr oder gereinigte Luft. Bei Überschreitung muss ein Aktionsplan mit Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden. Bei einer Überschreitung von 1.500 ppm CO2 (entspricht 18 m³ Luftzufuhr) wird die Nutzung von Luftreinigungsgeräten empfohlen.
- Crowd-Management ist obligatorisch (z. B. durch ein Leitsystem).
- Werden Speisen oder Getränke angeboten, muss das HORECA-Protokoll eingehalten werden (CST).
- 200 Teilnehmer sind erlaubt. Bei größeren Infrastrukturen ist eine Belegung von 70 % möglich. Wird die Einhaltung des Luftqualitätsstandards eingehalten (900 ppm oder 40 m³ Frischluft/gereinigte Luft), ist es möglich, von der Obergrenze abzuweichen.
Art der Veranstaltung: draußen/statisch
Sitzendes Publikum, das still zuschaut, schreit oder Publikum, das sich ruhig bewegt. Z. B.: Konzerte im Freien mit Sitzplätzen, Sportwettkämpfe, Freilufttheater, Lesungen ...
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Das CST ist ab 100 Personen verpflichtend.
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Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist verpflichtend für das Personal.
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Zelte müssen mindestens an zwei Seiten offen sein, sonst gelten sie als Innenbereich (Einhaltung der Luftqualitätsnormen).
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Crowd-Management ist obligatorisch, es besteht die Möglichkeit, das Publikum in Blöcke aufzuteilen (Aufteilung verpflichtend ab 2.000 Personen, max. 2.000 Personen pro Block).
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Werden Speisen oder Getränke angeboten, muss das HORECA-Protokoll eingehalten werden (CST).
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200 Teilnehmer sind erlaubt. Bei größeren Infrastrukturen ist eine maximale Belegung von 80 % möglich. Wird die Einhaltung des Luftqualitätsstandards eingehalten (900 ppm CO2 oder 40 m³ Frischluft/gereinigte Luft), ist es möglich, von der Obergrenze abzuweichen.
Art der Veranstaltung: draußen/dynamisch
Ein Publikum, das sich bewegt (laufen, tanzen …) und stark miteinander interagiert. Z. B.: Musikfestival, Food-Festival, Konzert mit Stehplätzen im Freien ...
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Das CST ist ab 100 Personen verpflichtend.
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Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist verpflichtend für das Personal.
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Zelte und überdachte Terrassen sind verboten.
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Crowd-Management ist obligatorisch, es besteht die Möglichkeit, das Publikum in Blöcke aufzuteilen (Aufteilung verpflichtend ab 2.000 Personen, max. 2.000 Personen pro Block).
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Werden Speisen oder Getränke angeboten, muss das HORECA-Protokoll eingehalten werden (CST).
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200 Teilnehmer sind erlaubt. Bei größeren Infrastrukturen ist eine maximale Belegung von 80 % möglich. Wird die Einhaltung des Luftqualitätsstandards eingehalten (900 ppm CO2 oder 40 m³ Frischluft/gereinigte Luft), ist es möglich, von der Obergrenze abzuweichen.
Warum gibt es Unterschiede zwischen den aktuell geltenden Maßnahmen und dem Barometer?
Der Konzertierungsausschuss bewertet die Situation regelmäßig neu und legt die geltenden Maßnahmen fest. Er kann die im Barometer beschriebenen Richtlinien genauer definieren oder von diesen abweichen, falls nötig.
Beispielsweise war in Stufe Orange ursprünglich eine Maskenpflicht vorgesehen. Für dynamische Veranstaltungen und Veranstaltungen im Außenbereich hat der Konzertierungsausschuss beschlossen, von der Maskenpflicht abzuweichen. Deshalb kann es zu Unterschieden im indikativen Barometer und den aktuellen Maßnahmen kommen.
Wo entfällt die Maskenpflicht?
Bei dynamischen Veranstaltungen sowie bei Veranstaltungen im Freien muss keine Maske mehr getragen werden. Für besonders gefährdete Personen wird das Tragen einer FFP2-Maske stark empfohlen.
Was ändert sich für das Covid Safe Ticket?
Ab dem 1. März 2022 muss jeder ab 18 Jahren, der vor dem 1. Oktober 2021 geimpft wurde, einen Booster erhalten haben, um ein gültiges CST zu haben (oder genesen/getestet sein).
Das Genesungszertifikat ist ab dem 1. März nur noch 150 Tage gültig.
Darf man während einer Veranstaltung Getränke und/oder Speisen anbieten?
Ja, es dürfen Speisen und Getränke angeboten werden. In diesem Fall muss das CST kontrolliert werden.
Kann man CO2-Messgeräte ausleihen?
Im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft können Sie CO2-Messgeräte für den Zeitraum von einer Woche leihen. Das lohnt sich beispielsweise bei einmaligen Veranstaltungen. Sie können per E-Mail ein Gerät beantragen.
Bei regelmäßigen Aktivitäten wird die Verwendung von CO2-Messgeräten stark empfohlen. Bei Veranstaltungen sind sie verpflichtend.
Darf die Maske beim Singen oder beim Spielen eines Blasinstruments abgenommen werden?
Bei Aktivitäten, die das Tragen einer Maske unmöglich machen, darf diese abgenommen werden. Dazu zählen auch Singen sowie das Spielen eines Blasinstruments. Es sollte auf genügend Abstand zwischen den Musikern und regelmäßiges Lüften geachtet werden. Sobald die Aktivität beendet ist oder auch während der Pausen, muss die Maske getragen werden.
Was kann ich tun, um 900 ppm CO2 nicht zu überschreiten?
Tipps, um 900 ppm nicht zu überschreiten:
- Regelmäßiges Öffnen von Außenfenstern und -türen
- Pausen zum Lüften einplanen
- Lüftungssysteme zwei Stunden vor der Veranstaltung/Aktivität einschalten
- Lüftungssysteme während der Veranstaltung/Aktivität eingeschaltet lassen
- Regelmäßige Wartung der Lüftungsanlage
- Erhöhung der Luftzufuhr (40 m³ pro Person pro Stunde vorgeschrieben bei Veranstaltungen in Stufe Rot)
- Teilnehmerzahl reduzieren (z. B. Aufteilung in kleinere Gruppen)
Was bedeutet es, dass die Norm von 900 ppm CO2 oder 40 m³ Frischluftzufuhr oder gereinigter Luft eingehalten werden muss?
Eine gute Lüftung verringert das Aerosol-Infektionsrisiko (Covid-19). Der CO2-Gehalt in der Luft kann als Indikator für die Lüftungsrate dienen (trifft nicht zu bei Verwendung von Luftreinigern). Deshalb wird vorgeschrieben, dass der CO2-Gehalt 900 ppm nicht überschreiten soll. Bei Überschreitung muss ein Aktionsplan vorgesehen werden und 1200 ppm dürfen nicht überschritten werden.
Bei größeren Veranstaltungen reicht gutes Lüften meist nicht, um die Normen einhalten zu können. Deshalb ist die Verwendung von Lüftungsanlagen oder Luftreinigern nötig. Lüftungsanlagen müssen eine Frischluftzufuhr von 40 m³ pro Person pro Stunde leisten, damit die Luftqualitätsnormen eingehalten werden. Luftreiniger müssen eine Luftzufuhr von 40 m³ gereinigter Luft pro Person pro Stunde garantieren. Die Luftreiniger haben jedoch keinen Einfluss auf den CO2-Gehalt, da Viren rausgefiltert werden, aber nicht der CO2-Gehalt gesenkt wird. Vom Covid-Kommissariat autorisierte Filteranlagen finden Sie in den weiterführenden Links.
Dürfen kulturelle Aktivitäten im organisierten Rahmen (z. B. Proben und Angebote von kreativen Ateliers) wieder stattfinden?
Kulturelle Aktivitäten im organisierten Rahmen sind seit dem 28. Januar 2022 wieder erlaubt. Folgende Maßnahmen sind zu beachten:
- Das CST wird ab einer Gruppe von 50 erwachsenen Personen empfohlen.
- Intensiver Körperkontakt sollte vermieden werden, sofern die Art der Aktivität dies zulässt
- Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenräumen ist verpflichtend ab dem 12. Lebensjahr, wenn es Kontakt zu externen Dritten gibt, außer bei Aktivitäten, die das Tragen einer Maske nicht ermöglichen (z. B. beim Spielen eines Blasinstruments oder beim Sport).
- Es muss auf eine gute Belüftung geachtet werden. Die Verwendung von CO2-Messgeräten wird stark empfohlen.
- Aktivitäten in Innenräumen können mit bis zu 200 Personen (Begleitpersonen nicht inbegriffen) durchgeführt werden. Im Außenbereich gibt es keine Teilnehmerbegrenzung mehr.
- Werden Speisen oder Getränke angeboten, muss das HORECA-Protokoll eingehalten werden (CST).
- Übernachtungen sind erlaubt. Es wird empfohlen, dass alle Teilnehmer zu Beginn und zum Ende hin einen Selbsttest durchführen.