AktiF und AktiF PLUS: Erhöhung der Zuschüsse Die Deutschsprachige Gemeinschaft unterstützt Arbeitgeber, VoGs und lokale Behörden, um die Auswirkungen der Coronakrise abzufedern und um Anreize zu Neueinstellungen zu schaffen. Die Deutschsprachige Gemeinschaft hatte im April 2020 beschlossen, die AktiF- und AktiF PLUS-Zuschüsse ab dem 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 zu verdoppeln. Vor dem Hintergrund der andauernden Corona-Pandemie hat die Regierung die Zuschussverdopplung zwei Mal um weitere 6 Monate verlängert, d. h. bis zum 31. Dezember 2021. Die genauen Beträge und Bedingungen erhalten Sie in folgenden Artikeln.
Wer kann Arbeitgeber sein? Als Arbeitgeber können Sie die AktiF- oder AktiF PLUS-Beschäftigungsförderung nutzen, wenn Sie eine Niederlassung in Belgien besitzen. In der Praxis können also kommerzielle, nicht kommerzielle Arbeitgeber und öffentliche Behörden von dieser Maßnahme profitieren.
Höhere und längere Förderung für VoG VoG mit Sitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben weitere Fördermöglichkeiten. Sie können eine besondere, sprich höhere und längere Förderung beantragen. Denn diese Einrichtungen übernehmen wichtige Aufgaben in verschiedenen Zuständigkeitsbereichen der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Höhere und längere Förderung für lokale Behörden Lokale Behörden mit Sitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben wie die VoG weitere Fördermöglichkeiten. Sie können eine besondere, sprich höhere und längere Förderung beantragen. Denn diese Einrichtungen übernehmen wichtige Aufgaben in verschiedenen Zuständigkeitsbereichen der Deutschsprachigen Gemeinschaft.