EU-COVID-Zertifikat in Ostbelgien

Das EU-COVID-Zertifikat dient dazu, den freien Personenverkehr in den EU-Mitgliedsstaaten zu erleichtern. Das EU-COVID-Zertifikat steht vorrangig digital zur Verfügung. Es kann jedoch auch in Papierform beantragt werden. Das EU-COVID-Zertifikat umfasst drei mögliche Arten von Nachweisen, die alle gleichzeitig auch als CST gebraucht werden:

  • Impfzertifikat: Es wird auf Basis einer vollständigen Impfung ausgestellt.
  • Testzertifikat: Es wird auf Basis eines Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Tests ausgestellt.
  • Genesungszertifikat. Es wird auf Basis eines positiven im Inland durchgeführten PCR-Tests ausgestellt.

Die Zertifikate sind persönlich. Dies bedeutet, dass jedes Familienmitglied ein eigenes Zertifikat erhalten kann. Eltern können die Bescheinigungen für minderjährige Kinder anfordern.

Das EU-COVID-Zertifikat wird in Belgien als CST verwendet. Mit dem CST erlangt man Zugang zu bestimmten Orten, Einrichtungen oder Veranstaltungen. Das CST ist also eine Nutzungsform des EU-COVID-Zertifikats unter bestimmten Regeln der nationalen Gesetzgebung.

Für Reisen und das CST verwendet man technisch dasselbe Zertifikat. Es wird lediglich jeweils nach anderen Regeln bzw. unter einem anderen Rechtsrahmen genutzt.

Zertifikat beantragen

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, das EU-COVID-Zertifikat zu erhalten. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft stehen dafür vorrangig die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:

  • die App CovidSafeBE
  • das Portal „Meine Gesundheit“

Hinzu kommt in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, dass jeder Bürger seinen Impfnachweis unmittelbar nach seiner vollständigen Impfung automatisch per Post zugeschickt bekommt. Sie haben Fragen oder brauchen Hilfe? Dann kontaktieren Sie das Bürgertelefon.

Funktionsweise des Zertifikats

Jedes Zertifikat ist mit einem QR-Code versehen, der auch die Signatur des Zertifikats enthält. Die EU-Kommission hat eine Schnittstelle eingerichtet, über die alle Zertifikat-Signaturen EU-weit überprüft werden können. Hierbei werden keine personenbezogenen Daten des Zertifikat-Inhabers übermittelt, da dies für die Überprüfung der elektronischen Signatur nicht erforderlich ist.

Bei einem positiven Coronatest:

  • Testzertifikate für Negativtests aus den letzten zwei Tagen, die noch gültig sind, werden ungültig und sind nicht mehr als CST nutzbar.
  • Die Impfzertifikat werden in diesem Fall für 12 Tage deaktiviert.

Mit COVID-Zertifikat verreisen

Sicherlich soll das COVID-Zertifikat das Reisen durch die EU vereinfachen, jedoch ist es wichtig, dass Sie die Reisehinweise pro Land auf der Website des FÖD Auswärtige Angelegenheiten einsehen:

  • vor der Abreise, um sich über die Lage und die im Bestimmungsland geltenden Maßnahmen zu informieren
  • während der Reise, um sich über eventuelle Anpassungen auf dem Laufenden zu halten

Weitere Infos dazu finden Sie in den weiterführenden Links.

Wenn Sie nach einem Aufenthalt von mehr als 48 Stunden in einer roten Zone nach Belgien zurückkehren, dann sind Sie von Test- und Quarantäneverpflichtungen befreit, sofern Sie über den Nachweis der vollständigen Impfung oder über den Genesungsnachweis verfügen. Wenn Sie keines der beiden Zertifikate vorlegen können, müssen Sie sich bei Ihrer Rückkehr aus einer roten Zone einem Test unterziehen.

Das PLF muss weiterhin ausgefüllt werden.