Eine Massenveranstaltung ist eine Veranstaltung, die für ein Publikum von mindestens 50 Personen im Innenbereich und 100 Personen im Außenbereich (ohne Organisatoren und Personal) zugänglich ist. Die Maximalteilnehmerzahl ist im Innbereich auf 200 Personen (ohne Organisatoren und Personal) festgelegt.
Die Anzahl der Personen wird anhand der höheren der beiden folgenden Zahlen ermittelt:
- die Anzahl der eingeladenen Personen
- die Zahl der tatsächlich anwesenden Personen.
Liegt keine Liste der Gäste oder der anwesenden Personen vor, wird die Anzahl der Personen im Verhältnis zur theoretischen Kapazität des Veranstaltungsortes bewertet.
Eine Demonstration oder eine Kundgebung mit dem Ziel, Forderungen zu stellen oder eine kollektive Überzeugung zum Ausdruck zu bringen, die von den zuständigen örtlichen Behörden auf der Grundlage ihrer verwaltungspolizeilichen Vorschriften genehmigt wurde, gilt nicht als Massenveranstaltung.
Bei folkloristischen Umzügen (z.B. Sankt Martin oder Karneval) gilt ab einer Teilnehmerzahl von 100 Personen draußen die CST-Pflicht und die Maskenpflicht. Bei weniger Personen gelten Maskenpflicht und Abstandregeln.