Das CST gilt für Innenbereiche von Restaurants, Kneipen und Cafés ab 16 Jahren. Das CST gilt nicht für Innenbereiche von Hotels, es sei denn, sie bieten Speisen und Getränke außerhalb des Zimmers an oder verfügen über einen Fitnessraum.
Die Verwendung des CST ist nicht erforderlich für Außenbereiche von Gastgewerbebetrieben, d. h. für die Teile des Betriebs, die sich außerhalb des geschlossenen Raums befinden, wo die Luft frei zirkulieren kann und wo Speisen und Getränke zum Verzehr angeboten werden. In diesem Fall muss die Person das CST nicht vorzeigen, wenn sie den Betrieb punktuell betritt (um zu bestellen, zu bezahlen, die sanitären Anlagen zu benutzen oder einen Außenbereich aufzusuchen), sondern muss die Maske tragen.