Nein. Mitglieder einer Schulgruppe müssen bei Veranstaltungen und in Einrichtungen, die unter die CST-Pflicht fallen, im Rahmen von Bildungsaktivitäten, kein CST vorlegen. Die im schulischen Kontext geltenden Schutzvorschriften gelten jedoch auch bei dieser Tätigkeit (Tragen einer Maske).
Eine Schulgruppe ist eine Gruppe von Besuchern (jeden Alters), die dieselbe Schule besuchen, und deren Aufsichtspersonen, die gemeinsam eine Veranstaltung oder Einrichtung im Rahmen einer von der Schule organisierten Aktivität im Rahmen der Schulaktivitäten besuchen.
Wenn die Schulgruppe mit anderen Teilnehmern gemischt ist, sollte der Organisator dafür sorgen, dass Maßnahmen ergriffen werden, um die mit der Anwesenheit einer solchen Personengruppe in der Schule oder bei der Veranstaltung verbundenen Risiken zu verringern (z. B. sicherstellen, dass die Schulgruppe während einer Theateraufführung nicht mit anderen Gruppen vermischt wird und nebeneinandersitzt).